Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Teilnahmebedingungen / Zutrittsberechtigung
a) Jede Person ab 18 Jahren kann die MediMeisterschaften besuchen, insbesondere eine Zutrittsberechtigung für das Gelände, Parkplätze und auch Campingplätze erhalten.
Allerdings können an den Wettbewerben nur teilnehmen Spieler/innen, die immatrikulierte Studenten/innen der Human-, Zahn- und / oder Veterinärmedizin sind.
Die Spielberechtigung wird am Veranstaltungstag überprüft. Zu diesem Zweck müssen die Teilnehmer einen gültigen Immatrikulationsnachweis und ein entsprechendes Ausweispapier (z.B. Personalausweis oder Pass) vorweisen.
b) Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern, die durch ihr Verhalten eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen oder in sonstiger Weise die Ziele und den Ehrenkodex der Veranstaltung zu gefährden geeignet sind, zeitweise oder gänzlich des Geländes zu verweisen (Platzverbot). In solch einem Fall kann das Ticket entschädigungslos eingezogen werden.
c) Tickets können nur online erworben werden. Für Online-Bestellungen gilt Folgendes: Eine Bestellung gilt als Angebot zum Abschluss eines Ticket-Kaufvertrages. Der Besteller ist für die Dauer von 10 Tagen an das Angebot gebunden. Erhält der Besteller innerhalb dieser Frist eine Buchungsbestätigung, so ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Aber erst mit fristgerechter Bezahlung des Rechnungsbetrages erwirbt der Besteller den Anspruch auf Übersendung des Tickets. Und erst mit Erhalt des Tickets (nicht mit der Buchungsbestätigung) erhält die Teilnehmer die Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung.
Zahlt indes der Besteller nicht in der gesetzten Frist von 14 Tagen, so ist der Veranstalter berechtigt, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, vom Vertrag zurückzutreten.
Ist ein Vertrag nicht zustande gekommen (Widerruf oder Rücktritt), werden alle gespeicherten Daten automatisch gelöscht.
d) Sollte der Veranstalter innerhalb der o. g. Zehn-Tages-Frist das Angebot nicht annehmen, sondern erst später, hat der Besteller die Wahl, von seiner Bestellung zurückzutreten. Dies muss innerhalb einer weiteren Frist, die mit dem Zugang der Bestellung durch den Veranstalter beginnt, in schriftlicher Form erfolgen.
e) Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände auf keinen Fall gestattet.
2. Rücktritt / Widerruf
Nach der Gesetzeslage besteht ein Widerrufsrecht im Rahmen von Ticketbestellungen nicht (§ 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
Veranstaltungsteilnehmer/innen wird die Möglichkeit gegeben, den Ticketpreis zurückzuerhalten, zeitablaufbedingt gegen Gebühr.
Bei Stornierung fallen Stornierungskosten in Höhe von 10 Prozent des Bestellwertes je Bestellung an. Diese Kosten werden von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.
Nach dem 21.05.2026 ist eine Stornierung ausnahmslos ausgeschlossen.
3. Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung ganz oder teilweise aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, im geplanten Umfang nicht stattfinden können, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem/r Teilnehmer/in wird in solch einem Fall der Teil der Gegenleistung erstattet, den der Veranstalter an Aufwand erspart blieb. Diese Ersparnis wird mit pauschal 20 % angesetzt und gilt für den Fall, dass die Veranstaltung im Ganzen nicht stattfindet. Bei teilweisem Abbruch erfolgt keine Erstattung.
Entsprechende Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nur, wenn sie spätestens vier Wochen nach dem ursprünglich geplanten Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht worden sind.
4. Ticketerwerb
Tickets können nur online bestellt werden. Das Prozedere wird auf der Homepage erläutert.
Wird trotz vorliegender Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen der Rechnungsbetrag auf das Konto des Veranstalters überwiesen (entscheidend ist der Zahlungseingang), verfällt das Ticket automatisch und wird dem Verkauf wieder zugeführt.
5. Müll
Jede/r Besucher/in sollte versuchen, im Sinne aller Beteiligten, Müll zu vermeiden. Es wird genügend Mülltonnen und Sanitäranlagen auf dem Gelände geben.
6. Pkw-Anreise
Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit, einen Pkw (bis zu 3,5 t) auf dem Parkplatzbereich abzustellen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zuvor angemeldet und die Parkgebühr entrichtet wurde. Die Parkgebühr beträgt einmalig 45,00 €.
Campingfahrzeuge können auf der Campingfläche abgestellt werden. Bei Wohnmobilen bis zu einer Länge von maximal 7,5 m werden Abstellkosten in Höhe von 55,00 € angesetzt.
Bei Gespannen kostet der Anhänger ebenfalls 55,00 €, und der PKW muss auf einem PKW-Abstellplatz für 45,00 € abgestellt werden.
7. Haftung des Veranstalters
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat.
Außerdem übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Diebstähle. Jede/r Teilnehmer/in wird gebeten, auf seine/ihre persönlichen Sachen persönlich zu achten. Jede/r Besucher/in nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter eine Bearbeitungspauschale von 200,00 € + MwSt. in Rechnung stellt, falls nicht eine Sofortlösung vor Ort möglich ist.
II. Platzordnung
1. PKW
a) Die Benutzung des Veranstaltungsgeländes mit Pkw ist vor Ort ausdrücklich geregelt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
b) Teilnehmer/innen ist das Befahren des Campinggeländes und des Veranstaltungsgeländes mit PKW ausdrücklich nicht gestattet. Alle die diese Regelung nicht beachten, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
2. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes hat der/die Teilnehmer/in sein/ihr Ticket vorzuweisen. Er/sie erhält im Gegenzug ein Armband, das er/sie beim Betreten und Verlassen bei sich führen muss.
3. Verpflegung auf dem Gelände / Vertragsstrafe / Konfiszierung
a) Jede/r Teilnehmer/in kann Lebensmittel und Getränke für den Eigenbedarf mit auf das Gelände nehmen. Gaskartuschen sind erlaubt, Gasflaschen nur dann, wenn sie fest verbaut (z.B. im Wohnmobil) sind. Nicht erlaubt ist der Handel mit Lebensmitteln, Speisen und Getränken.
b) Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, die vorgefundenen Vorräte zu konfiszieren und den 3fachen Gegenwert als Vertragsstrafe zu verlangen.
c) Der Alkoholkonsum während eines Wettkampfs sollte im Eigeninteresse der Spieler/innen unterlassen oder auf ein Minimum reduziert werden.
4. Vandalismus, offenes Feuer, Extremismus
Auf das Veranstaltungsgelände (einschl. Zeltplatz) dürfen folgende Gegenstände nicht mitgebracht werden:
Verbotene Gegenstände
- ✕ Aggregate
- ✕ Baseballschläger
- ✕ Bau- und Brennholz
- ✕ Beile
- ✕ Benzin
- ✕ Brecheisen
- ✕ brennbare Flüssigkeiten
- ✕ Drogen und Rauschmittel
- ✕ Drohnen (und jegliche andere Art von Flug-Geräten)
- ✕ Einkaufswägen
- ✕ Fackeln
- ✕ Fahrzeuge die nicht ordentlich zugelassen sind
- ✕ Feuerkörbe
- ✕ flüssige Brandbeschleuniger
- ✕ Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
- ✕ Gaskartuschen mit mehr als 450 g Gasfüllung
- ✕ Gaskocher, Gasplatten, Grillgeräte die einen Schlauch zwischen Behälter und Kochgerät benötigen
- ✕ Glas
- ✕ Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art
- ✕ Himmelslaternen
- ✕ Holzkohlegrills
- ✕ Katapulte
- ✕ Laserpointer
- ✕ Latthammer (eine spitze Seite), Hammer mit mehr als 250 g
- ✕ Messer mit feststehender Klinge und/oder Klingenlänge über 6 cm
- ✕ Munition
- ✕ Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- ✕ Nägel
- ✕ Nicht angemeldete Fest- und Partyzelte, Großzelte
- ✕ Offenes Feuer
- ✕ Petroleumlampen
- ✕ Pfefferspray
- ✕ Porzellan
- ✕ Pyrotechnik jeglicher Art
- ✕ Schlagringe
- ✕ Schleudern
- ✕ Shishas mit Glas-Bowl
- ✕ Spiegel mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm
- ✕ Spiritus
- ✕ Spaten
- ✕ Stacheldraht
- ✕ Sägen
- ✕ Säurebatterien
- ✕ Taschenlampen mit einer Länge über 20 cm
- ✕ Taschenlampen mit über 600 Lumen
- ✕ Teppichmesser, Spring- und Butterflymesser
- ✕ Tiere / Haustiere
- ✕ Trockeneis
- ✕ Waffen jeglicher Art
- ✕ Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
- ✕ Wunderkerzen
- ✕ Äxte
- ✕ Ratschen / Maulschlüssel / 19er Nuss
Zugelassene Gegenstände sind z. B. Gaskartuschen für den Betrieb eines Kleingrills.
Gewaltverherrlichende, pornografische oder extremistische Darstellungen, egal in Zeichen, Wort oder Bild oder Film, sind untersagt.
5. Nachtruhe / Fan-Fahrzeuge
a) Die tägliche Nachtruhe beginnt um 21:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr. Sie ist auf den Zeltplätzen einzuhalten. Alle Aktivitäten die die Nachtruhe stören können zum ersatzlosen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
b) Fan-Fahrzeuge müssen beim Veranstalter angemeldet und von diesem abgenommen worden sein. Während der Nachtruhe können diese Fahrzeuge in einem abgesperrten Bereich geparkt werden.
6. Werbematerial / Tiere / Sonstiges
a) Flyer, Sticker oder ähnliches Werbematerial darf auf dem Veranstaltungsgelände nicht verteilt werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Ohne eine solche Genehmigung wird eine Vertragsstrafe von mindestens 500,00 € pro Vorfall, maximal 5000,00 €, fällig. Bei mehreren Personen gilt die Vertragsstrafe pro Person, maximal bis zu 15 Personen.
b) Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
III. Rechtliches
1. Hausfriedensbruch
Nur berechtigte Personen haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Personen ohne entsprechende Berechtigung müssen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Der Veranstalter berechnet dafür eine Aufwandspauschale von 200,00 € + MwSt.
2. Recht am eigenen Bild
a) Die Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen zu Werbe- und Präsentationszwecken gefertigt werden.
b) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Amateur-Kameras (inkl. Foto-Handys) bzw. für den Privatgebrauch gedachte Aufnahmegeräte zulässig. Nicht erlaubt sind unangemeldete Aufnahmen von Presse oder Firmen.
3. Ticketrechte / Vertragsstrafe
a) Die Tickets sind personenbezogen. Eine Übertragung, insbesondere der Verkauf, ist nicht möglich.
b) Stellt der Veranstalter fest, dass ein/e Teilnehmer/in zwar über ein Armband, aber nicht über ein Ticket verfügt, ist er berechtigt, einen sofortigen Platzverweis auszusprechen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € fällig.
Bei Verlust des Legitimationsbändchens ist der Stab unverzüglich zu informieren. Ein Ersatzbändchen kann dort ausgestellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € zzgl. MwSt. zu erheben.
4. Ausschluss von Besuchern
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Feuerwerkskörper, Drogen, Sachbeschädigung) die verantwortlichen Personen mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Tickets verlieren dann ihre Wirksamkeit ohne Anspruch auf Rückerstattung.
5. Datenschutz
Alle von den Teilnehmern/innen angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung erhoben, gespeichert und genutzt. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollten Regelungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so wird hiermit erklärt, dass dadurch die AGB in ihrer Gänze nicht ausgehoben werden.
Alternative Streitbeilegung: Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist und das Ticket über das Internet erworben hat, besteht die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
E-Mail des Veranstalters: support@medimeisterschaften.com
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Firmensitz des Veranstalters.
Senden, Dezember 2025